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Jeder nachträgliche Eingriff in das vorhandene Regenwasserableitungssystem, wie etwa Dachrinnen oder Fallrohre, kann dessen Abflußleitung beeinträchtigen und die Gefahr der Verstopfung bzw. des Einfrierens erhöhen. Deshalb sollten Rohrverengungen vermieden und eine geradlinige, möglichst kurze Rohrführung mit einem ausreichenden Gefällegrad von mindestens 2 % gesichert werden. |
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Im Erdreich verlegte Leitungen müssen - je nach örtlichen Frostfreigrenzen - in frostsicherer Tiefe von ca. 60 bis 80 Zentimeter unter der Erdoberfläche und mit einer Mindestnennweite von DN 100 verlegt werden. |
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Jegliche Durchdringung von Gebäudewänden - vor allem unterirdischer Art - sollte sorgfältig abgedichtet werden. Dabei ist unbedingt zu beachten, daß die Abdichtung auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse abgestimmt sein muß. GRAF bietet Ihnen Mauerdurchführungen in den Größen DN 100 und DN 150 für nicht-drückendes Wasser an. |
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